Fakten
Stadtraum statt Autobahn
Die Autobahnumfahrung A5 Ostast ist im Bau, der Westast in Planung. Der Westast zerstört mit seinen offenen Autobahnanschlüssen den Stadtraum und verhindert eine fortschrittliche Mobilität in Biel. Was nicht gebaut ist, kann man ändern!
Deshalb wurde am 19. November 2015 das Komitee Westast so nicht! gegründet. Ziel ist, den Bau des Autobahn A5 Westastes in der vorliegenden Form zu verhindern und die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Stadtentwicklung zu schaffen.
Westast so nicht, weil:
Stadtraum
Die offenen Autobahnanschlüsse zerstören den Stadtraum
Die zentralen Autobahnan-schlüsse pumpen Verkehr in die Stadt
Rückständiges Autobahnprojekt: Autobahnsünden der 60er und 70er Jahre werden in Biel wiederholt. Andernorts werden sie teuer repariert. Deshalb:
keine Autobahnanschlüsse im Stadtzentrum!
Überrissen: Die Autobahn A5 wird in Tüscherz zur zweispurigen Strasse mit Traktoren und Velos.
Wichtige Verbindungen für öV, Fuss- und Veloverkehr werden gekappt: Der Verkehr der Autobahn wird priorisiert, der lokale Verkehr muss warten zum Beispiel am Veresiusplatz.
Allgemeine Verkehrszunahme widerspricht den Zielsetzungen: Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK; Städteinitiative; Energiestadt, Agglomerationsprogramm.
Unzulängliche Grundlagen: Das Verkehrsmodell lässt den öffentlichen Verkehr sowie Fuss- und Veloverkehr unberücksichtigt.
Verkehr und Bauzeit
5 Autobahnanschlüsse für eine Kleinstadt sind zuviel: Kein anderer Ort in der Schweiz hat auf 7 km fünf Anschlüsse.
Fragliche flankierende Massnahmen: Projekte und Finanzierung für die flankierende Massnahmen zu den Autobahnen Ost- und Westast sind nicht gesichert; ungewisser Ausgang von Volksabstimmungen.
Zusätzliche Belastung: 2040 hat es auf den Bieler Strassen mehr Verkehr als heute. Einige Zahlen im Vergleich 2012/2040 (täglicher Werktagsverkehr): Seevorstadt 17’800/18’100; Heilmannstrasse 11’000/14’500; Murtenstrasse 11’500/18’500.
Neue Strassen ziehen Verkehr an. Vergleich 2012/2040 (täglicher Werktagsverkehr): Bernstrasse (Autostrasse bei Brügg): 26’000/ 38’000; Twann: 14’600/19’400. Dieser Verkehr fährt auch in die Stadt.
Scheussliche Bauzeit: Der Strandboden ist 10 – 15 Jahre unbrauchbar; Verkehrstaus unausweichlich.
Vision 2035
Chronologie
1950er Jahre
Erste Studien für eine Autobahn; vor allem oberirdische Lösungen.
1960
N5 Luterbach – Yverdon wird ins Nationalstrassennetz aufgenommen.
1975
Öffentliche Auflage erstes Generelles Projekt für die Umfahrung von Biel mit weitgehend offener Linienführung Strandboden–Brüggmoos–Orpund–Bözingenfeld. Wegen zahlreicher Einsprachen (über 300) wird dieses Projekt nicht weiter verfolgt.
Ab 1975
Diskussionen Nordumfahrung mit Juratunnel / Südumfahrung / Strasse mitten durch die Stadt. Auch eine Variante entlang Trassee der SBB, Autobahn in Hochlage über den Gleisen.
1978
Schaffung der Plenarkommission für die Planung der N5 im Raum Biel,
bestehend aus Behördendelegation und Fachkommission. Ein umfangreicher Planungsprozess beginnt.
1979
Beschluss der Behördendelegation, zwölf Varianten einer Nutzwertanalyse
zu unterziehen.
1987
Beschränkung auf Nord- und Südvariante.
1990
Entscheid zugunsten der Südumfahrung. Auftrag des Bundes
zur Ausarbeitung des Generellen Projekts.
1994
Öffentliche Auflage Generelles Projekt (Ostast und Westast).
1997
Der Bundesrat weist das Generelle Projekt Westast zurück, mit dem Auftrag, alternative Linienführungen am rechten Seeufer zu prüfen (Brügg-Thielle, Lyss-Thielle). Eine Studie des Kantons favorisiert die linksufrige A5 mit Westast.
1999
Der Bundesrat genehmigt das Generelle Projekt Westast.
Ab 2000
Verschiedene Optimierungsphasen, immer in Zusammenarbeit mit den betroffenen Städten. Grund: Kapazitätsprobleme Guido-Müller-Platz
und Salzhausstrasse (auf Lokalnetz!).
2004
Neue Tunnelbau- und Lüftungsrichtlinien des Bundes, d.h. Generelles Projekt 1999 ist nicht mehr möglich!
Ab 2004
Das Tiefbauamt unterzieht den ganzen Westast einer gesamtheitlichen Überarbeitung.
2007
Öffentliche Planauflage Generelles Projekt Vingelztunnel.
2008
Neue Idee «Porttunnel».
2009
Die Behördendelegation setzt eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des damaligen Bieler Stadtpräsidenten Hans Stöckli ein. Sie soll festlegen, welche Lösung die Region für den Westast der A5-Umfahrung von Biel bevorzugt.
2010
Die Arbeitsgruppe Stöckli beantragt im Juni die Stossrichtung 2 (Vollanschluss Bienne-Centre, Halbanschluss Seevorstadt Richtung Bern, Porttunnel). Gleichzeitig verwirft sie die sog. 0-Variante.
2011
Basierend auf Stossrichtung 2 wird im ersten Halbjahr 2011 eine städtebauliche Testplanung durchgeführt. Die Testplanung bringt konkrete Vorschläge, wie der Anschlussbereich Bienne-Centre umgesetzt werden könnte. Von einer durchgehenden Überdeckung wird u.a. aus Kostengründen abgeraten.
2012
Das neue Generelle Projekt Westast (inkl. Zubringer rechtes Bielerseeufer) wird der Bevölkerung im Frühjahr 2012 zur Mitwirkung unterbreitet. Gleichzeitig mit dem Generellen Projekt liegt je ein Richtplan zu den verkehrlichen flankierenden Massnahmen und zum Städtebau vor.
2013
Der Regierungsrat verabschiedet das neue Generelle Projekt Westast. Die Schutzverbände kritisieren das mangelhafte Mitwirkungsverfahren.
2014
Der Bundesrat genehmigt die Generellen Projekte Westast (inkl. Zubringer rechtes Bielerseeufer) und Vingelztunnel.
2015
Gründung Komitee «Westast so nicht!»
2016
Die Gemeinderäte von Biel und Nidau verabschieden die Begleitplanung zum Westast der A5.
2017
Öffentliches Informations- und Mitwirkungsverfahren zur städtebaulichen Begleitplanung: Das formelle Verfahren wird um einen Monat auf 60 Tage verlängert, während denen alle Interessierten ihre schriftliche Stellungnahme zur Begleitplanung einreichen können.
2017 (voraussichtlich Frühjahr)
Öffentliche Auflage Ausführungsprojekt Autobahn A5 Westast
2017
Eröffnung A5 Ostast im September
Kosten
Unvorstellbar teuer: 2 Milliarden Franken für den Bau ohne verkehrlich, flankierende Massnahmen von 75 Millionen Franken (Breisbasis April 2011); Ein km Autobahn Westast kostet 800 Millionen. Hohe Betriebs-, Unterhalts- und Energiekosten (Lüftung, Grundwasserschutz-massnahmen).
Die Kostenschätzungen sind vage: Beträchtliche Mehrkosten sind absehbar.
Sparen: Bundes- und Kantonsgelder sind Steuergelder!