4.5. Stadtbild und Heimatschutz
Die Stadt Biel geniesst in vielen historischen, aber auch neueren architektonisch wertvollen Teilen Schutz durch das ISOS-Inventar. Durch das ISOS-Inventar als besonders schützenswert bezeichnete Gebäude und Anlagen sind ungeschmälert zu erhalten oder bei notwendigen Eingriffen grösstmöglich zu schonen (Art. 6 NHG).
Der Landschafts- und Ortsbildschutz wird im UVB, Kap. 5.15, auf S. 313-338 abgehandelt. Der Bericht zeigt verschiedene Eingriffe in die bestehende Stadtstruktur, die durch eine landschaftliche und städtebauliche Begleitplanung kompensiert werden sollen. Diese wird in einem Zusatzbericht g-2.02 aufgelegt. Wer seine Einsprache mit städtebaulichen Argumenten begründen will, sollte sich mit diesem Bericht detailliert auseinandersetzen. Zudem sollte der aufgelegte Bericht g-2.01 (Gestaltungsbericht) konsultiert werden, der zahlreiche Fotos enthält. Mit der A5 entsteht zwangsläufig eine Beton-Architektur der Verkehrswege, die nicht jedermann gefällt, und die nur teilweise durch Massnahmen kompensiert wird.
Gut begründete Hinweise auf städtebauliche Defizite in den Einsprachen können die Begleitplanung positiv beeinflussen. Es sind jedoch selten Argumente, welche zur Verweigerung der Plangenehmigung führen.
Die im ISOS-Inventar aufgelisteten Kulturgüter sind verschiedenen Erhaltungszielen unterstellt. Abbruchverbote gelten nur für das Erhaltungsziel A. Das Kap. 5.16, S. 339-362 des UVB zeigt auf, dass verschiedene schützenswerte Objekte beim Bau der A5 nicht erhalten werden können oder beeinträchtigt würden. Das Interesse an der Erstellung der Nationalstrasse wird im UVB als übergewichtig taxiert. Dabei stellt sich immer die Frage, ob nach dem Grundsatz der grösstmöglichen Schonung (Art. 6 NHG) Varianten zu wählen wären, welche den Eingriff zusätzlich minimieren.
Die einzelnen Objekte werden im Bericht aufgelistet und dargestellt. Wer als Eigentümer eines inventarisierten geschützten Gebäudes vom Projekt betroffen ist, oder in der Nähe eines schützenswerten Gebäudes wohnt, das abgerissen werden soll, kann dies mit Einsprache rügen.
Mit dem Verzicht auf den Anschluss Bienne-Centre könnten etliche inventarisierte Gebäude geschützt werden.
Das Inventar geschützter Verkehrswege (IVS) schütz namentlich als Objekt von nationaler Bedeutung einen Teil der Neuenburgstrasse in der Seevorstadt. Dieses Objekt würde durch den Bau des Halbanschlusses Biel-West stark beeinträchtigt. Der Bericht erachtet das öffentliche Interesse an der Nationalstrasse als übergewichtig. Mit dem Verzicht auf den Halbanschluss könnten in diesem Bereich wichtige Kulturgüter und auch geschützte Bäume und Lebensräume besser geschützt werden.
Nach Informationen von „Westast so nicht“ wird der in diesem Bereich legitimierte Schweizer Heimatschutz zum Schutz wichtiger Kulturgüter Einsprache erheben.