4.3. Grundwasser
Das Grundwasser ist beim Bau der Westumfahrung Biels wohl eine der grössten Herausforderungen. Wie heikel die Verhältnisse sind, zeigte der Grundbruch beim Bau des Manor-Gebäudes am Zentralplatz, wo die geologischen Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Entsprechend vage sind denn auch die Aussagen im Umweltverträglichkeitsbericht. Da ein derart wichtiges Problem im UVB nur unpräzise erfasst wird, lässt das Komitee „Westast so nicht!“ den Umweltaspekt Grundwasser durch unabhängige Fachleute prüfen.
Biel ist weitgehend auf Grundwasser gebaut. Oberflächennah liegt Grundwasser im Schüss-Schotter, worauf ein grosser Teil der Stadt gebaut wurde.

Durch das Bauen des Tunnels im Grundwasser entstehen verschiedene Probleme, welche nur mit besonderen Vorkehren gelöst werden können. Ein erstes Problem bildet die Verankerung des Projekts. Hiezu sind differenzierte Gewässerschutzvorschriften zu beachten. Zudem sind Baugruben mit Pfählungen gegen das Wasser abzusichern und teilweise kann nur unter Anwendung eines Gefrierverfahrens im Wasser bergmännisch gebaut werden.
Karte aus AWA-Bericht:
Grundwasserkenndaten 1986-2014, S. 10
Durch das Bauen des Tunnels im Grundwasser entstehen verschiedene Probleme, welche nur mit besonderen Vorkehren gelöst werden können. Ein erstes Problem bildet die Verankerung des Projekts. Hiezu sind differenzierte Gewässerschutzvorschriften zu beachten. Zudem sind Baugruben mit Pfählungen gegen das Wasser abzusichern und teilweise kann nur unter Anwendung eines Gefrierverfahrens im Wasser bergmännisch gebaut werden.
4.3.1. Grundwasserqualität
In qualitativer Hinsicht ist festzustellen, dass Teile des West-Asts der A5 in Grundwasserschutzzonen liegen, wo eine Verschmutzung des Grundwassers strikte vermieden werden muss. Die Autobahn muss so gebaut werden, dass das Versickern von verschmutztem Abwasser in das Grundwasser vermieden wird. Zudem sind grundwasserschonende Baumaterialien zu verwenden. Besondere Vorkehren sind bei Störfällen zum Schutz des Grundwassers zu treffen.

Die Gewässerschutzkarte zeigt eine grosse Schutzzone, wo Wärmepumpen beispielsweise untersagt sind. Die eigentliche Schutzzone 3 (Au) wird nur im Bereich des Anschlusses Biel-West tangiert. Fachleute bezweifeln, ob die Schutzvorkehren zum qualitativen Grundwasserschutz genügen. Es stellt sich die Frage, ob die Abklärungen bezüglich Verschmutzungen des Grundwassers während der Bauphase oder im Störfall genügend sind. Insbesondere wird im Grundwasser mit einem Gefriersystem gebaut. Dadurch können in Störfällen nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser entstehen. Die Bewilligung ist davon abhängig zu machen, dass der Schutz des Grundwassers vor Belastungen nicht nur behauptet, sondern auch im Fall von Bauzwischenfällen gewährleistet bleibt.
Abbildung 5.5-2: Auszug Gewässerschutzkarte Kanton Bern
4.3.2. Grundwasserfluss und Staueffekte auf den Grundwasserspiegel
Das Grundwasser im Schüss-Schotter liegt nur knapp unter der Oberfläche. Es fliesst Richtung Bielersee. Nach Gewässerschutzverordnung darf nur ausnahmsweise im fliessenden Grundwasser gebaut werden, wenn der Durchfluss nicht behindert wird (zulässige Grenze GSchV, Anhang 4, Ziff. 211, max. 10% Abweichung von Urzustand).
Der West-Ast bildet durch seine Tieflage eine halbkreisförmige Staumauer für das Grundwasser im Schüss-Schotter. Damit würde der Grundwasserfluss gefährlich eingeschränkt. Um dies zu verhindern, werden in der Bauphase sogenannte Regulierbrunnen gebaut, welche das Wasser abpumpen und andernorts wieder einspeisen. Für die Betriebsphase sollen sogenannte Dükerschächte gebaut werden. Das sind eine Art abgedichtete Syphons, welche das Grundwasser fassen und unter dem Tunnelschacht hindurchpressen. Damit soll das Grundwasser in seinem bisherigen Fliesszustand erhalten werden. Ob dies funktioniert, ist nicht garantiert, da die Dükersysteme möglicherweise mit der Zeit verstopfen können und möglicherweise gewartet werden müssen.
4.3.3. Trennung der Grundwassersysteme
Im Bereich Biel-Centre und dem Tunnel-Weidteile liegt das tiefere Grundwasser, dessen Fliessrichtung noch wenig erforscht ist. Es wird durch das Tunnelprojekt angeschnitten.

Abbildung 1: Oberflächennahes und tieferliegendes Grundwasservorkommen entlang des Projekttrasses (Bildgrundlage: Auszug aus dem 10-fach überhöhten geolo-gischen Längenprofil, vereinfachter Tunnel AP Stand 29.2.2016).

Abbildung 5.5-5: Ausbreitung des tiefer liegenden Grundwasservorkommens im Bereich des Projekttrassees (hell-blaue Fläche). Ebenfalls im Bild eingetragen: Isohypsen des oberflächennahen Grundwasservor-kommens bei Mittelwasser (dunkelblaue Linien).
Ein Schutzproblem liegt darin, ein Durchsickern des oberflächlichen Schüss-Schotter-Stroms in das tiefer liegende Grundwasser (sog. „Grundbruch“) zu verhindern. Die vorgeschlagene Dichtung aus einer 2 Meter dicken Weichgel-Schicht und einer Zementschicht darf das Grundwasser nicht verunreinigen, insbesondere nicht giftig für Fische sein. Details sind aber noch nicht bekannt.
4.3.4. Ungelöste Grundwassersprobleme und Risiken
Mit der Formulierung des UVB, „Um Wasserzutritten aus diesem gespannten Grundwasser und einem damit verbundenen Grundbruch vorzubeugen, kommt voraussichtlich eine Dichtsohle aus einer 2 m mächtigen Schicht aus Weichgel und einem ca. 50 cm mächtigen Zementdeckel zum Einsatz,“ wird deutlich dass die Fachleute noch nicht genau wissen, wie sie das Problem lösen wollen. Das Risiko des „Grundbruchs“ ist zudem nicht systematisch, sondern nur für einzelne Stellen abgeklärt. Welches Material für die Weich-Gel-Abdichtung zu wählen ist, bleibt offen und wird als Entscheid aufgeschoben, was mit Einsprache gerügt werden kann.
Zudem birgt das Bauen im Grundwasser, namentlich unter Einsatz eines chemischen Gefrierverfahrens erhebliche Verschmutzungsrisiken für das Grundwasser.
Der UVB weist auf die Probleme hin und spricht nur vage Lösungen an. Der Massnahmenkatalog auf S. 171 erinnert eher an ein Pflichtenheft als an ein Rezeptbuch (10 Massnahmen der Seite 171). Unseres Erachtens muss der Aspekt Grundwasser durch unabhängige Fachleute überprüft werden, bevor das Projekt bewilligt werden kann.
4.3.5. Risiko von markanten Grundwasserspegelveränderungen
Wenig erforscht wird die Frage, was passiert, wenn der Grundwasserhaushalt während der Bauphase oder später ausser Kontrolle gerät. Rascher massiver Anstieg des Grundwassers kann zu Kellerüberflutungen oder Wassereindringen im Bereich des gestauten Grundwasserstroms führen. Nachhaltiges Absinken des Grundwassers kann den Baugrund verändern und zu Rissen oder anderen Schäden an bestehenden Gebäuden führen. Der Kausalitätsnachweis wird jeweils schwierig zu erbringen sein, weshalb für Grundeigentümer in kritischen Grundwasserzonen zu empfehlen ist, zumindest vorsorglich Rissprotokolle erstellen zu lassen.
Gutachten betreffend Eingriffe in die Grundwasserleiter: